Rehabilitationssport
Rehabilitationssport
Bei uns wird der Bereich Orthopädie, wie z.B. Wirbelsäulengymnastik vorrangig trainiert.
Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. Seit 2001 haben die Versicherten hierauf einen Rechtsanspruch, die Leistung ist nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger.
Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, gibt es die so genannte Rahmenvereinbarung (aktueller Stand 26.11.2021). Dort ist u. a. festgelegt, dass Rehabilitationssport in Gruppen von mindestens 45 Minuten stattfindet, dass der Arzt in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten ausstellt und welche Qualifikationsanforderungen Übungsleiter haben müssen.
Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keiner Budgetierung. Jeder Arzt, der eine kassenärztliche Zulassung hat, kann eine Verordnung für den Rehabilitationssport ausstellen.
Nachdem der Arzt die Verordnung ausgestellt hat, beantragst du bei deiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Sobald diese genehmigt wurde, kannst du direkt bei uns ein Erstgespräch zur Aufnahme unter der 05381/2965 vereinbaren, dort finden wir die passende Gruppe für dich. Unser Rehasport ist frei von Zuzahlungen.